Gefährdungsbeurteilung Ihres Betriebes

Die rechtssichere Gefährdungsbeurteilung ist neben der Arbeitsunterweisung nach §12 des ArbSchG, sowie nach §4 DGUV V.1 eine der zwingenden Forderungen des Arbeitsschutzgesetzes, sowie der Betriebssicherheitsverordnung. Bereiten Sie Ihren Betrieb auf den Besuch der Gewerbeaufsicht und Ihres BG-Präventionsberaters vor. Gerne berät Sie hierzu eine von der Berufsgenossenschaft anerkannte Sicherheitsfachkraft und informiert Sie über Arbeitsbedingungen und mögliche Schwachstellen.

  • 1-tägige gemeinsame Ausarbeitung mit dem Geschäftsführer und anschließendem Koordinationsgespräch
  • Rechtssichere Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung zur weiteren Fortschreibung.
  • Vorgefertigte Arbeitsanweisungen und Pflichtenübertragungen.
  • Korrekte Vorgehensweise bei Arbeitsunfällen.
  • Erstellen möglicher TO-DO-Listen zur Beseitigung von betrieblichen Schwachstellen mit Blick auf Arbeitssicherheit.