Die rechtssichere Gefährdungsbeurteilung ist neben der Arbeitsunterweisung nach §12 des ArbSchG, sowie nach §4 DGUV V.1 eine der zwingenden Forderungen des Arbeitsschutzgesetzes, sowie der Betriebssicherheitsverordnung. Bereiten Sie Ihren Betrieb auf den Besuch der Gewerbeaufsicht und Ihres BG-Präventionsberaters vor. Gerne berät Sie hierzu eine von der Berufsgenossenschaft anerkannte Sicherheitsfachkraft und informiert Sie über Arbeitsbedingungen und mögliche Schwachstellen.